wertschutzraum.de · CLAVIS Deutschland+49 561 988 499 0 · Mo–Fr 09–16 Uhr
CLAVIS – Der Schlüssel für Ihren WertschutzProjekt besprechen ↗
CLAVIS / Wertschutzräume

Lagerung von Betäubungsmitteln BTM

BTM-Raum / Wertschutzraum der Sicherheitsstufe 3 / III nach EN 1143-1 für die Lagerung von Betäubungsmitteln

Clavis BTM Wertschutzraum Montage

Clavis errichtet versicherungskonforme zertifizierte Wertschutzräume in Modulbauweise, Massivbauweise oder Mischbauweise für die BTM-Lagerung nach § 15 Betäubungsmittelgesetz (BtMG).

Die Lagerung von Betäubungsmitteln ist für folgende Branchen notwendig:

  • Krankenhaus
  • Krankenhausapotheke
  • Apotheke
  • Pflegeheim / Altenheim
  • Arztpraxis
  • Pharmaunternehmen
  • Logistikunternehmen der Pharmabranche

Detaillierte Informationen:
Prospekt Wertschutzraum in Modulbauweise (PDF)

Technische Details modulares Wertschutzraum-Element Grad 3 / III (EX)

  • Element Länge (max): 2900 mm
  • Element Breite (max): 600 mm
  • Wanddicke: 70 mm
  • Gewicht: 210 kg/m² Paneelfläche

Das Modulelement ist in den Breiten (Rauminnenmaß) von 100 mm, 150 mm, 200 mm, 250 mm, 550 mm und 600 mm lieferbar. Hiermit sind Räume im Innenmaß in 50 mm Schritten realisierbar. Das Tresorraum-Element ist auf eine Länge von max. 2900 mm begrenzt. Größere Spannweiten werden mit statischen Trägern im Deckenbereich gebaut.

Wertschutzraumtür für BTM-Wertschutzraum

Der Wertschutzraum in Modulbauweise Sicherheitsstufe 3 / III nach EN 1143-1 muss mit einer Wertschutzraumtür derselben Sicherheitsstufe versehen werden, um einen Euronorm-konformen Widerstandswert in der Klasse zu erreichen.

Richtlinien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte - Bundesopiumstelle -

Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten im Krankenhausbereich, in öffentlichen Apotheken, Arztpraxen sowie Alten- und Pflegeheimen (Stand: 1.1.2007) Auszug 4114 - K (1.07) nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - PDF

Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten bei Erlaubnisinhabern nach § 3 Betäubungsmittelgesetz (Stand: 1.1.2007) Auszug 4114 (01.07) nach § 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) - PDF

Ihr nächster Schritt.

Besprechen Sie Ihre Anforderungen mit unseren Fachberatern.

Beratung zu diesem Thema ↗
Ihr Vorhaben. Unsere Verantwortung.

Geben wir Ihren Werten
einen sicheren Raum.

Persönlich beraten lassen ↗